MBST®- KernspinResonanzTherapie*

Die MBST®-KernspinResonanzTherapie arbeitet auf dem gleichen Prinzip der aus der Diagnostik bekannten Magnetresonanz-Tomographie (MRT). Die Therapie wurde mit dem Ziel entwickelt, den körpereigenen Zellstoffwechsel zu aktivieren, um damit eine Regeneration von defektem Knorpel- oder Knochengewebe zu ermöglichen.

Mögliche Anwendungsgebiete der MBST®-KernspinResonanzTherapie

Die MBST®-KernspinResonanzTherapie kann unter der Voraussetzung einer umfangreichen ärztlichen Diagnose bei folgenden Beschwerden angewendet werden:

Arthrose (Gelenkverschleiß)*:

  • in Hüft- und Kniegelenken
  • in Hand- und Fingergelenken
  • in Schulter- und Ellenbogengelenken
  • in Fuß- und Sprunggelenken
  • der kleinen Wirbelgelenke
  • bei Polyarthrosen

Weitere Anwendungsmöglichkeiten nach Absprache können sein:

  • Bandscheibenverschleiß*
  • Osteoporose*
  • chronische Rückenbeschwerden*
  • Knochennekrosen, Durchblutungsstörungen der Knochen*
  • nach Sport- und Unfallverletzungen mit Beteiligung der Gelenke, Knochen, Muskeln, Sehnen oder Bänder*
  • nach Knochenbrüchen*
  • Bänder- und Sehnenbeschwerden*

Behandlungsablauf

Die Therapie findet, je nach spezifischer Diagnose, in fünf, sieben oder neun einstündigen Behandlungssitzungen statt. Von Patienten wird das Verfahren als angenehm empfunden, da sie währenddessen entspannt sitzen oder liegen können. Diese schonende Behandlungsmethode erfolgt ohne Operation, ist schmerzfrei und bislang sind keine Nebenwirkungen aufgetreten.

MBST®- KernspinResonanzTherapie

MBST®- KernspinResonanzTherapieMBST®- KernspinResonanzTherapie

 

*Verbraucherhinweis
Die MBST®-Kernspinresonanztherapie ist eine innovative, alternative Behandlungsmethode. Die Anwendung und Therapieempfehlung der MBST® erfolgt ausschließlich nach fachärztlicher Diagnose. Fragen zur Wirksamkeit der Therapie und zu den Anwendungsbereichen können Sie im Beratungsgespräch mit dem Facharzt klären. Die MBST® ist derzeit kein Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen. Private Versicherungsträger, Zusatzkassen und Berufsgenossenschaften übernehmen nach Facharztgutachten in vielen Fällen nach Zustimmung durch deren medizinischen Dienst die Behandlungskosten ganz oder anteilig. Vertreter der Schulmedizin sehen diese Therapie hinsichtlich ihrer Wirksamkeit als “wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert“ an.

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